Hinweis geben

Sie sind auf diese Seite verwiesen worden, weil WGW für Mandanten Hinweise auf Rechtsverletzungen nach dem Hinweis­geber­schutz­gesetz (HinSchG) und dem Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LKSG) entgegennimmt. Für die Abgabe von Hinweisen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten bereit: WGW nimmt Hinweise per E-Mail, telefonisch oder per Post entgegen. Die Kontaktdaten finden Sie im Folgenden.

Per E-Mail: hinweis-gebennvd-spamprotection@nvd-spamprotectionwgw.law

Per Telefon: +49 (0)234 / 588440-24

Postalisch:

WGW Rechtsanwälte
Stichwort: HINWEIS
Universitätsstraße 60
44789 Bochum

Per Videokonferenz oder persönlich vor Ort: Auf Wunsch können Sie einen Hinweis auch im unmittelbaren Gespräch per Videokonferenz oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen geben. Zur Terminvereinbarung können Sie sich unter allen vorgenannten Kommunikationskanälen an uns wenden. Bitte achten Sie darauf, geeignete Kontaktdaten anzugeben, um eine Terminvereinbarung zu ermöglichen.

WICHTIGE ANGABEN

Bitte machen Sie – insbesondere bei anonymen postalischen Hinweisen – Angaben zu den folgenden Punkten / Fragen, da bei anonymen Meldungen Rückfragen in der Regel nicht möglich sind und nur bei Angabe dieser wesentlichen Informationen eine zuverlässige Zuordnung und Bearbeitung sichergestellt ist:

  • Welches Unternehmen betrifft die Meldung?
  • Welches Verhalten stellt nach meiner Ansicht einen Rechtsverstoß dar?
  • Wer begeht das von mir gemeldete Verhalten (Beschäftigter, Geschäftspartner)? Kann ich im Idealfall jemanden namentlich benennen?
  • Wogegen verstößt das von mir beschriebene Verhalten nach meiner Meinung (Strafgesetze, Ordnungswidrigkeitenrecht, Code of Conduct)?
  • Welcher Art ist der befürchtete Schaden? Soweit es sich um einen finanziellen Schaden handelt: Kann ich Angaben zur Höhe des Schadens machen?
  • Angabe, ob ich für Rückfragen zur Verfügung stehe (in diesem Fall bitte geeignete Kontaktdaten angeben).

Es ist nicht zwingend erforderlich zu allen vorstehenden Aspekten Angaben zu machen. Wesentlich ist allerdings, dass die Angaben Ihren tatsächlichen Wahrnehmungen entsprechen und nicht falsch wiedergegeben werden. Sollten zu genannten Aspekten keine Angaben gemacht werden können, wird der Hinweis dennoch mit der gebotenen Sorgfalt geprüft.

WEITERES VORGEHEN

Wenn Sie im Rahmen der Meldung Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Soweit Sie die Meldung telefonisch abgeben, erhalten Sie innerhalb dieser Zeit ein Inhaltsprotokoll Ihrer Meldung, zu welchem Sie weitere Angaben ergänzen können. Im Anschluss werden Ihre Hinweise geprüft und erforderlichenfalls weitere Ermittlungen durchgeführt. Erhärtet sich der Verdacht auf den Rechtsverstoß, werden dem Unternehmen, welches betroffen ist, geeignete Gegenmaßnahmen empfohlen. Sie erhalten eine Nachricht welche Gegenmaßnahmen im Einzelfall getroffen wurden.

ANONYME HINWEISE

Meldungen, die ohne Nennung des Absenders eingehen werden ebenso sorgfältig geprüft, wie Meldungen, bei denen die hinweisgebende Person namentlich genannt ist. In diesen Fällen erfolgt allerdings keine Rückmeldung über den Eingang der Meldung oder die getroffenen Maßnahmen.

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