FAMILIENRECHT & UNTERNEHMENSNACHFOLGE

WGW berät im deutschen und internationalen Familienrecht und bei dem Abschluss von familienrechtlichen Verträgen, insbesondere Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Erbverträgen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind Ansprechpartner für Verträge zur Vermögensauseinandersetzung, die aus unternehmensstrategischer Sicht geboten sind, um den Bestand und die wirtschaftliche Ertragslage von inhabergeführten Unternehmen zu gewährleisten.

WGW übernimmt die Prozessvertretung in allen familienrechtlichen Verfahren, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Erbrecht. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vorsorge des Unternehmensfortbestandes aus familien- und erbrechtlicher Hinsicht.

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