VERBUNDGRUPPEN

Verbundgruppen haben den Auftrag, ihre Mitglieder – in der Regel Genossen einer Genossenschaft – wirtschaftlich zu fördern. Sie sind meist als Kooperationen zur Bündelung des gemeinsamen Einkaufs gegründet worden, haben sich aber vor dem Hintergrund der digitalen Transformation zunehmend zu Marketingkooperationen weiterentwickelt. Bereits 2009 kauften die etwa 320 Verbundgruppen für ihre Mitglieder Ware im Wert von 180 Milliarden Euro ein. Der traditionellen Beratungswelt wenig bekannt, verfügen Verbundgruppen aufgrund ihrer genossenschaftlichen Verpflichtung und mittelständischen Tradition mit einer hohen Anzahl an Mitgliedern oder Anschlusshäusern über besondere Bedürfnisse, die mitunter erheblich von denen (börsennotierter) Einzelunternehmen abweichen.

WGW berät seit vielen Jahren einige der größten Verbundgruppen nach Kooperationsumsatz und kennt die strukturell bedingten besonderen Bedürfnisse dieser „stillen Riesen“ en detail. Durch jahrelange Expertise und Betreuung verfügen wir über den notwendigen Erfahrungs- und Wissensschatz, um unsere Expertise in den einzelnen Disziplinen auch im besonderen Verbundgruppenkontext erfolgreich umzusetzen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die Interessen der Verbundgruppenzentrale, sondern analysieren stets die Auswirkungen auf die Anschlusshäuser.

WGW berät Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften in allen rechtlichen Fragestellungen, insbesondere bezüglich der Zurverfügungstellung digitaler Services, der Teilnahme an (mehrstöckiger) Zentralregulierung und allgemein-rechtlicher Fragestellungen. Darüber hinaus unterstützen und beraten wir auch Anschlusshäuser und Mitglieder von Verbundgruppen bei der erfolgreichen täglichen Geschäftsführung.

Verbundgruppen

WGW ist bereits seit mehreren Jahrzehnten hochspezialisiert in der Verbundgruppen-Beratung. Die Beratungsexpertise erstreckt sich auf alle Branchen. Bei der Beratung berücksichtigt WGW in allen Fragestellungen die Besonderheiten von Verbundgruppen und deren Verpflichtungen und Rechte gegenüber Mitgliedern, Gesellschaftern und Handelspartnern und die individuellen Strukturen von Verbundgruppen. Für Verbundgruppen mit zentralseitig ausgespielten Inhalten wie Website-, Onlineshop- und Kiosk-Systemen sowie im Bereich der Printmedien bestehen erhebliche Haftungsrisiken zulasten von Verbundgruppen.

WGW berät von Beginn an entsprechende Projekte mit der Zielsetzung, dass Verbundgruppen ihren Mitgliedern zentralseitige Leistungen auf Basis von vertraglichen Bausteinen anbieten und die Leistungen rechtskonform ausgespielt werden können. Dazu zählt die Prüfung und Verhandlung von Dienstleistern mit Verbundgruppen, die ihre Leistungen den Mitgliedern der Verbundgruppe zur Verfügung stellen möchten. Auch hier drohen Verbundgruppen Haftungsrisiken zulasten der Mitglieder. WGW erstellt Verträge und AGB, die diese Risiken berücksichtigen.

Zentralregulierung und Zentralfakturierung

Kernstück der Verbundgruppen-Beratung stellt die Erstellung und Anpassung von Zentralregulierungs- und -fakturierungssystemen dar. Dies beinhaltet nicht nur eine hochgradig juristische Komplexität aufgrund der jeweilig unterschiedlichen Rechtsverhältnisse zwischen Verbundgruppen und Mitgliedern. Daneben sind auch kartellrechtliche und finanzrechtliche Anforderungen zu beachten.

Aufgrund der Erfahrungen von WGW im Austausch mit dem Bundeskartellamt und der BaFin kann WGW praxisorientierte rechtskonforme Lösungen anbieten.

CMS, DMS und PIM

Eine bei zahlreichen Verbundgruppen bekannte Herausforderung ist die Sicherstellung der Rechtekette für geistig geschützte Inhalte wie Bildmaterial, Produktbeschreibungen und Software-Lösungen. Anders als bei Sachen und Grundstücken besteht bei geistigen Schutzrechten kein „gutgläubiger Erwerb“. Ist die Rechtekette also im Verhältnis der Verbundgruppe zu dem Urheber nicht ausreichend rechtlich belastbar abgebildet oder lückenhaft, drohen Ansprüche von Urhebern direkt gegenüber den Mitgliedern.

Durch die Implementierung rechtskonformer Content-Management-Systemen kann das Haftungsrisiko von Verbundgruppen erheblich reduziert werden. WGW unterstützt Verbundgruppen insbesondere beim Aufbau von entsprechenden Content-Management-Datenbanken. Daneben ist die Absicherung von Verbundgruppen durch ausreichend belastbare Verträge mit Kreativleistungserbringern wie Fotografen, Models, Kreativagenturen und Softwareanbietern Bestandteil von Content-Management-Systemen.

Im Fall von Abmahnungen ist WGW darauf spezialisiert, Schäden für Verbundgruppen aufgrund der außergerichtlichen und gerichtlichen Expertise zu minimieren und ohne Imageschaden zu erledigen.

Marktplatzmodelle für Zentralen

Von der Verhandlung des Vertrages mit dem IT-Dienstleister bis zur Implementierung von Rechtstexten der Anschlusshäuser berät WGW praxisorientiert und mit jahrelanger Erfahrung Marktplatzsysteme von Verbundgruppen. Bereits im Rahmen der Implementierung eines Marktplatzes sind umfassende Regelungen zu ausreichenden Nutzungsrechten erforderlich, damit die Anschlusshäusern auch urheberrechtskonform angebunden werden können. Dies setzt unter anderem eine Anbindung an die Warenwirtschaftssysteme voraus. In einem zweiten Schritt ist der Vertragsbaustein mit dem Anschlusshaus rechtssicher abzubilden. In einem letzten Schritt bildet WGW durch die Erstellung von Muster-AGB, Datenschutzerklärungen und sonstigen rechtlich erforderlichen Texten den rechtskonformen Handel der Anschlusshäuser gegenüber Endverbrauchern Unternehmern rechtskonform ab. Dazu zählt auch die laufende Beratung von Newsletter- und Rabattkampagnen.

Außerdem berücksichtigt WGW die sich regelmäßig verschärfenden Regelungen an Marktplätze laufend (P2B-Verordnung, Verpackungsgesetz, Elektrogesetz etc.).

Einkaufsgemeinschaften

Die Beratungsexpertise von WGW erstreckt sich auch auf die rechtliche Beratung von zwischen mehreren Verbundgruppen geplante Einkaufsgemeinschaften. Hier sind vorrangig kartellrechtliche Fragestellungen unter Berücksichtigung der geltenden Marktanteilsschwellen zu bewerten. Sofern erforderlich und sinnvoll beziehen wir dazu das Bundeskartellamt ein.

Hotline und Mitglieder-Service

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Handelspartner, Mitglieder und Gesellschafter von Verbundgruppen branchenunabhängig bei ihren rechtlichen Angelegenheiten. Diese Leistungen können Verbundgruppen als zusätzlichen zentralseitigen Service anbieten. Neben der Bereitstellung einer zentralen Service Hotline, über die Mitglieder sich an WGW wenden können, können attraktive Gesamtpakete zur schwerpunktmäßigen Beratung angeboten werden.

Dies kann beispielsweise die Bereitstellung diverser Musterverträge, Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder Datenschutzinformationen und weiterer rechtlicher Dokumente als zentralseitige Leistung umfassen. Beispielhaft können wir Verbundgruppen die Beratung ihrer Mitgliedern zu folgenden Rechtsgebieten anbieten:

  • Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht/Projektgeschäft
  • Gewährleistungsrecht, Produkthaftungsrecht, Garantievereinbarungen
  • IT-Recht
  • Kartellrecht
  • Vertriebsrecht
  • E-Commerce
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheber- und Medienrecht/Design
  • Datenschutz
  • Mietrecht (insb. gewerbliches)
  • Insolvenzrecht
%_content%
%_content%
%title%
%content%