Wir bieten in allen Bereichen des Insolvenzrechts Beistand und Hilfe, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wir vertreten Ihre Interessen als Gläubiger in Insolvenzverfahren. Dabei kommt es auf die fundierte Kenntnis der insolvenzrechtlichen Möglichkeiten an. Zusätzlich beraten wir im Bereich der insolvenzfesten Sicherheitengestaltung bei Warenlieferungen, Darlehensgewährung, IT-Verträgen etc. Nur die vorausschauende Gestaltung von Vertragswerken sichert die eigenen Rechte auch im Insolvenzfall. Ein Beratungsschwerpunkt liegt daher bei der Beratung zu geschäftlichen Transaktionen, die zu Rechtsverlusten führen können. Aber auch die insolvenzfeste Ausgestaltung von Lieferanten- und Kundenbeziehungen durch Standardverträge und die damit verbundenen Ablaufstrukturen gehören zu unseren Beratungskompetenzen.
Wir stehen unseren Mandanten im Rahmen der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Wir begleiten sowohl bei der außergerichtlichen Sanierung als auch bei der gerichtlichen Verfahrenseinleitung oder -durchführung.